Hausverwaltung
Jürgen Filusch
Diplom-Betriebswirt (FH)





Wohnungseigentumsverwaltung (WEG)

Grundsätzlich sind die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung von Wohnungseigentum im Wohnungseigentumsgesetz (WEG Gesetz) geregelt.

  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
  • Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
  • Erstellung der Hausordnung
  • Veranlassung von Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Erstellung von Wirtschaftsplan, Jahresgesamtabrechnung und Einzelabrechnung
  • In dringenden Fällen Veranlassung von Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Führen der Beschluss-Sammlung

Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters seit der WEG Reform 2020 ausdrücklich zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Damit hat jeder Sondereigentümer nunmehr das Recht, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Das Zertifikat finden Sie
hier.


Hausverwaltung Jürgen Filusch

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