Wohnungseigentumsverwaltung (WEG) Grundsätzlich sind die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung von Wohnungseigentum im Wohnungseigentumsgesetz (WEG Gesetz) geregelt.
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer
Erstellung der Hausordnung
Veranlassung von Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
Erstellung von Wirtschaftsplan, Jahresgesamtabrechnung und Einzelabrechnung
In dringenden Fällen Veranlassung von Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Führen der Beschluss-Sammlung
Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters seit der WEG Reform 2020 ausdrücklich zur ordnungsmäßigen Verwaltung. Damit hat jeder Sondereigentümer nunmehr das Recht, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Das Zertifikat finden Sie hier. Hausverwaltung Jürgen Filusch